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  • 18.05.2020 09:29 - Corona Prämie
von Joachim in Kategorie Allgemein.

Bundeskabinett beschließt Prämie für Pflegekräfte
Die Bundesregierung hat am Mittwoch das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen. Es sieht unter anderem eine obligatorische Prämie für Pflegekräfte in Zeiten von Corona vor. Außerdem beinhaltet es weitere Hilfen für ambulant versorgte Pflegebedürftige.

Der Gesetzentwurf (PDF-Datei) sieht vor, dass zugelassene Pflegeeinrichtungen ihren Beschäftigten in diesem Jahr „zum Zweck der Wertschätzung für die besonderen Anforderungen während der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie“ eine einmalige Sonderleistung zahlen. Diese kann bis zu 1.000 Euro betragen und ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Prämie soll voraussichtlich mit der Gehaltszahlung im Juli oder August gezahlt werden.

Den Höchstbetrag sollen dabei Vollzeitbeschäftigte erhalten, die in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober 2020 für mindestens drei Monate in der direkten Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen tätig sind. Zwei Drittel der Summe erhalten Vollzeitkräfte, die mindestens ein Viertel ihrer Arbeitszeit tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind. Dazu zählen auch Leiharbeitskräfte. Für alle anderen Beschäftigten in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung sind 334 Euro eingeplant. Auch Auszubildende (600 Euro), Freiwilligendienstleistende (100 Euro) und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr (100 Euro) werden berücksichtigt. Für Teilzeitkräfte sollen die Prämien entsprechend angepasst werden.

Finanzierung zunächst durch Kassen

Die finanziellen Aufwendungen für die Prämien in der genannten Höhe tragen die gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will zusammen mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) im zweiten Halbjahr 2020 festlegen, in welchem Umfang die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse des Bundes zur Refinanzierung der Corona-Prämien und zur Stabilisierung der jeweiligen Beitragssätze erhält.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Länder und Arbeitgeber die Prämie auf insgesamt bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei aufstocken können. Über ein bundeseinheitliches Verfahren laufen derzeit Gespräche. „Weil die Refinanzierung eines möglichen Arbeitgeberanteils über den Punktwert bzw. Pflegesatz durch das Gesetz ausgeschlossen ist, sollte der Landesanteil so hoch wie irgend möglich sein“, erklärt LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß. „Dafür setzen wir uns ein – wenn es sein muss, auch nur für NRW.“



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Kommentar von Joachim
- 09.06.2020 15:09

Eigentlich sollten alle Details zur Beantragung der Corona-Prämie heute erläutert werden – wie die Mitarbeiter gemeldet werden, wie die Formulare aussehen, welche Angaben wo einzutragen sind und wie der weitere Zeitplan aussieht.

Doch leider liegen wichtige Festlegungen auf Bundes- und Landesebene zur konkreten Ausgestaltung der Prämie für die Beschäftigten in der Pflege noch nicht vor. Ich hatte die Regelungen für Anfang dieser Woche erwartet – zumal nach ursprünglichem Stand die Anträge bis zum 19. Juni 2020 hätten eingereicht werden müssen.

Jetzt ist davon auszugehen, dass die Details erst Ende der Woche veröffentlicht werden. Die Anträge könnten dann womöglich noch bis zum 24. Juni gestellt werden.

Aber nichts Genaues weiß man nicht

Ich halte Euch auf dem Laufenden!

Kommentar von Joachim
- 27.05.2020 13:21

26.05.2020
Landesregierung stockt Corona-Prämien auf
Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat am Dienstag beschlossen, die bundeseinheitliche Corona-Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege auf bis zu 1.500 Euro aufzustocken.

Das Bundeskabinett hatte für vollzeitbeschäftigte Pflegekräfte 1.000 Euro Pflegebonus geplant und den Ländern offengelassen, diesen Sockelbetrag aufzustocken. Bis zu 1.500 Euro Zusatzverdienst sollen dem jüngsten Epidemiegesetz zufolge steuer- und sozialabgabenfrei gezahlt werden können.
Das Land NRW stellt nach eigenen Angaben 106 Millionen Euro für den Zuschuss zur Verfügung. „Ich freue mich sehr, dass die Arbeit der rund 260.000 Beschäftigten in der Altenpflege mit dem Pflegebonus gewürdigt wird“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Ich gönne ihnen den Bonus von Herzen.“

Gestaffelte Höhe
Wie hoch die Corona-Prämie für den einzelnen Arbeitnehmer insgesamt ausfällt, ist davon abhängig, in welche Gruppierung er nach der Regelung auf Bundesebene fällt. Vorgesehen ist eine Staffelung in fünf Gruppen. Diese gilt auch für den Aufstockungsbetrag des Landes.
Den Höchstbetrag sollen dabei Vollzeitbeschäftigte erhalten, die in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober 2020 für mindestens drei Monate in der direkten Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen tätig sind. Auch andere Beschäftigte beispielsweise in der Hauswirtschaft oder Verwaltung, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr werden vom Land berücksichtigt.

Zeitpunkt noch unklar
Wann die Aufstockungsprämien ausgezahlt werden können, steht nach Aussage des Landesgesundheitsministeriums (MAGS) noch nicht fest. Für den Sockelbetrag sollen alle Arbeitgeber bis zum 15. Juli bzw. bis zum 15. Dezember 2020 eine Vorauszahlung der gemeldeten Beträge von den Pflegekassen erhalten und diese unmittelbar – mit der nächsten Gehaltszahlung – an ihre Angestellten weitergeben.
Welche Prämien tatsächlich ausgezahlt wurden, müssen Arbeitgeber dann bis zum 15. Februar 2021 den Pflegekassen melden.

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